Website Mietvertrag

zwischen
terramedia gmbh
Dr.-Vetter-Str. 15
50226 Frechen

im folgenden „terramedia“ genannt und dem Kunden, im folgenden „Mieter“ genannt.

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§1 Vertragsgegenstand 

Der vorliegende Vertrag regelt die Vermietung einer vorgefertigten Website von terramedia  an Gewerbetreibende (Unternehmer gem. § 14 BGB). Der Gewerbetreibende mietet von terramedia eine Webseite, welche er aus einem Onlinekatalog  (https://www.gastro.info/katalog) ausgewählt und die von terramedia nach den Maßgaben des §2 angepasst wird. Zusammen mit dem Webdesign wird der von terramedia bereitgestellte Content, bestehend aus Texten, Grafiken, Bildmotiven und Videosequenzen mitvermietet. Dieser Content ist teils von terramedia erstellt, teils von terramedia zugekauft oder lizensiert. terramedia ist berechtigt, das Webdesign und den bereitgestellten Content auch für andere Kunden zu verwenden. 

§2 Anpassungen der Webseite zum Mietbeginn

Die gemietete Webseite wird von terramedia im Hinblick auf folgende Aspekte auf die Bedürfnisse des Mieters angepasst:

  • den Unternehmensnamen bzw. Namen der Gastronomie
  • das Unternehmenslogo bzw. Logo der Gastronomie
  • eine Startseite mit Galerie oder Slider (Startseite)
  • einer Seite für PDF-Dateien (Speisen & Getränke)
  • einer Seite für Infos zum Alleinstellungsmerkmal (Konzept/Küche/Location)
  • eine Seite für Stellenanzeigen (Jobs)
  • einer Seite für Infos zum Betreiber (Über uns)
  • einer Seite für Kontaktadresse, Anfahrt, Öffnungszeiten (Kontakt)
  • Bereitstellung einer 3rd Leveldomain z.B. deinrestaurant.gastro.info
  • Anpassung des Impressums mit den Angaben des Mieters
  • Erstellung Datenschutzerklärung über einen Dienstleister wie z.B. eRecht24.

Auf der Basis der Angaben und Vorgaben des Mieters lässt terramedia über einen Dienstleister wie z.B. eRecht24 einmalig eine individuelle Datenschutzerklärung erstellen, welche in die Webseite integriert wird.  Die Anpassung des Impressums basiert auf den Angaben und Vorgaben des Mieters. Der Mieter hat im Falle von Änderungen der relevanten Daten für die Anpassung des Impressums zu sorgen und dies zu beauftragen. Nach Einarbeitung der vom Mieter gelieferten Daten erfolgt vor der Veröffentlichung ein Korrekturlauf, bei dem der Mieter Änderungswünsche im Rahmen des vorgenannten Anpassungsumfangs mitteilen kann.

Die formlose schriftliche Freigabe (Email) zur Liveschaltung bzw. Veröffentlichung der Webseite gilt als Abnahme der Webseite durch den Kunden.

Anpassungen, die über den vorgenannten Umfang hinausgehen sind nach den Maßgaben der aktuellen Preisübersicht unter https://gastro.info/preise kostenpflichtig. Dort nicht aufgelistete individuelle Anpassungen werden auf der Basis eines Stundensatzes von 99 EUR nach Aufwand abgerechnet. Nachträgliche Korrekturen von angelieferten Materialien (Text, Bild, Video) sind über das vereinbarte Entgelt hinaus honorarpflichtig. Tritt nach dem Korrekturlauf ein Mangel ein, den terramedia zu vertreten hat und nicht auf fehlende oder fehlerhafte Zuarbeit des Kunden zurückzuführen ist, so ist der Mieter gehalten, diesen in Textform (E-Mail) anzuzeigen und terramedia eine Frist von 5 Werktagen ab Zugang der Reklamation zur Behebung einzuräumen. Sollte der Mangel danach nicht behoben sein, steht dem Auftraggeber das Recht auf außerordentliche Kündigung zu.

Die Erstellung von Webseiten und Anwendungen erfolgt für die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Versionen der Browser Microsoft Edge, Mozilla Firefox und Google Chrome, sowie ihren jeweiligen Vorgängerversionen unter den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung von Microsoft unterstützten Windows-Betriebssystemversionen. Für Abweichungen der Darstellung in älteren Browsern oder abweichenden Betriebssysteme übernimmt terramedia keine Gewähr. Responsive Design, als die dynamische Anpassung der Webseite an verschiedene Ausgabegeräte (Desktop PC, Tablet, Smartphone) gilt als vereinbart, sofern es keinen expliziten Ausschluss wegen technischer Gründe gibt. 

§3 Hosting der Webseite durch den Vermieter

Neben der Bereitstellung der vorgefertigten Website, welche der Mieter anhand eines Onlinekatalogs auswählt, der Anpassung derselben gemäß §2 und der Bereitstellung einer 3rd Level-Domain (kunde.gastro.info) gehört das Hosting (dauerhafte Bereitstellung der Webseite im WWW des Internet), ebenso wie die regelmäßige Datensicherung, die Bereitstellung eines SSL-Zertifikats und regelmäßige Updates des zugrundeliegenden Software (CMS und Module) zum Leistungsumfang.

terramedia ist stets bemüht, das Maß an Betriebsunterbrechungen auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Grundsätzlich gewährleistet terramedia eine Verfügbarkeit der Webseite von 99% im Jahresmittel. Verfügbarkeit bedeutet die Erreichbarkeit der Webseite bei den 5 größten Providern / Carriern (Telekom, 1&1, Vodafone,  Telefonica, Unity).

Nicht zu vertreten hat terramedia insbesondere Ausfälle in den Backbones des WWW, Ausfälle in den Netzen einzelner Provider, sowie Ausfälle, die durch Netzüberlastung, höhere Gewalt, länger andauernde Unterbrechung der Stromversorgung, Naturkatastrophen, Pandemien, kriegerische Handlungen oder Terroranschläge verursacht wurden.  

§4 Verpflichtung des Mieters zur Mitwirkung 

(1) Der Mieter verpflichtet sich gegenüber terramedia, keine Inhalte auf die Plattform hochzuladen, die durch ihren Inhalt oder ihre Form oder Gestaltung oder auf sonstige Weise gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, bei dem Hochladen von Inhalten geltendes Recht (zum Beispiel Straf-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht) zu beachten und keine Rechte Dritter (zum Beispiel Namens-, Marken-, Urheber-, Bild- und Datenschutzrechte) zu verletzen.

(2) Nicht erlaubt ist das Verbreiten von Inhalten, die

  • Rassismus, Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art
  • Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum
  • Hetze gegen Personen oder Unternehmen
  • persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede zu Lasten von Mietern und Dritten
  • Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht
  • urheberrechtsverletzende Inhalte oder Inhalte, die andere Immaterialgüterrechte (wie Persönlichkeitsrechte) verletzen
  • sexuelle Belästigung von Mieterinnen und Mietern und Dritten
  • Pornografie und anstößige, sexistische, obszöne, vulgäre, abscheuliche oder ekelerregende Materialien und Ausdrucksweisen darstellen, betreffen oder beinhalten. Dies gilt auch, wenn durch diese Inhalte geltendes Recht, Rechte Dritter oder die guten Sitten nicht verletzt werden.

(3) Der Mieter ist berechtigt, in Inhalten, die er auf der Plattform publiziert, Links auf andere

Websites zu setzen, wenn die verlinkten Websites frei von Inhalten sind, deren Publikation bzw. Verbreitung nach Maßgabe der vorstehenden Absätze 1 und 2 verboten ist. Soweit erforderlich, wird der Mieter vor der Verlinkung die Zustimmung des für die jeweils verlinkten Websites verantwortlichen Rechteinhabers einholen.

(4) Urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen ohne Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nur im Rahmen des anwendbaren Zitatrechts wörtlich in Beiträge aufgenommen werden. Zitate sind durch Hervorheben mittels Zitatfunktion und Quellenangabe zu kennzeichnen.

§5 Vertragsbeginn und Dauer 

Der Mieter wählt aus einem Onlinekatalog ein Design aus und tritt online an terramedia mit einem Antrag auf Vertragsabschluss heran. Der Vertrag kommt mit der Annahme und der Bestätigung durch terramedia zustande. Der Vertrag ist, für eine Mindestdauer von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich, sofern er nicht nach den Maßgaben von §6 gekündigt wird, auf unbestimmte Zeit. Die Mindestvertragsdauer mit Beginn der Individualisierung gemäß §2 des Vertrages.

§6 Kündigung 

Dieser Website-Mietvertrage kann zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit von 12 Monaten und danach mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.  Für die Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ein wichtiger Grund liegt für den terramedia insbesondere vor, wenn

(1)          der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines

nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der die Miete für zwei Monate erreicht;

(2)          der Mieter gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere gegen die Verpflichtungen in § 4, verstößt.

Bei vorzeitigem Vertragsende innerhalb der Mindestvertragslaufzeit wird das gesamte Entgelt für die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit vollständig fällig.  Mit der Beendigung des Vertrages erlischt das Recht auf Nutzung der gemieteten Website, des Webdesigns oder der von terramedia gelieferten Inhalte (Text, Photo, Video).

§7 Miete  und sonstige Entgelte

Die monatliche Miete beträgt 99 EUR Brutto (Aktionspreis). Zu Beginn des Vertrages ist außerdem eine Setupgebühr von 249 EUR Brutto sofort fällig.

Ein Stundenhonorar von 99 EUR brutto je Stunde gilt als Basis für darüberhinausgehende oder nicht explizit in der Preisliste www.gastro.info/preise aufgelistete Leistungen. Alle vereinbarten Entgelte sind netto und gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§8 Mehraufwand / Fahrtkosten

Für individuelle Leistungen beruhen alle Aufwandsschätzungen auf den zum Zeitpunkt der Schätzung bekannten Anforderungen. Sollte der kalkulierte Aufwand aufgrund von unbekannten Anforderungen, Auftragserweiterungen oder nachträgliche Korrekturen überschritten werden, berechnen wir den Mehraufwand auf der Basis unseres Stundensatzes. Reisekosten sind im Angebot nicht enthalten. Sollten Reisen über 50 km Entfernung notwendig sein, so werden die Mehrkilometer mit 50 Cent je Kilometer berechnet.

§9 Technologieanpassung / Relaunch

Zur Wahrung der technologischen Aktualität erfolgt nach Ablauf einer Mietdauer von 5 Jahren ein kostenloser Relaunch der bereitgestellten Website.  Voraussetzung hierfür ist die Vereinbarung einer neuerlichen Mindestlaufzeit ab Zeitpunkt des Relaunchs.

§10 Nutzungsrechte 

Die Nutzungsrechte an der gemieteten Website sind auf die Dauer des Mietvertrages beschränkt. Nach Beendigung des Mietvertrages besteht kein weiterer Anspruch auf Nutzung der Website oder des Webdesigns. terramedia ist als Urheber berechtigt, das Webdesign und den bereitgestellten Content auch für andere Kunden zu verwenden.

Die Nutzungsrechte von Content (Texten, Bildern oder Videos), den terramedia für die Website bereitgestellt hat, sind ausschließlich auf die Nutzung innerhalb der Webseite beschränkt. Der Mieter ist nicht berechtigt diese in anderen Medien wie z.B. Flyern, Broschüren, Speisekarten oder im Rahmen von Social-Media Aktivitäten zu nutzen.

Der Mieter gestattet terramedia, ein Abbild einzelner Seiten für Werbezwecke auf der eigenen Homepage, in Social-Media-Kanälen oder in eigenen Printprodukten verwenden zu dürfen und den Unternehmensnamen als Referenz benennen zu dürfen. 

§11 E-Mail 

Support für Emaildienste der E-Mail-Clients sind nicht Bestandteil unserer Dienste und grundsätzlich kostenpflichtig. Zur Einhaltung der Richtlinien zur E-Mail-Archivierung empfiehlt terramedia die Inanspruchnahme der Leistungen von Drittunternehmen, die terramedia gerne benennt.  

§12 Haftung 

terramedia ist nicht zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen berechtigt und übernimmt daher keine Haftung für eine abmahnsichere Gestaltung der Website. Es obliegt dem Mieter, hierfür selbst zu sorgen. Insbesondere ist der Mieter verpflichtet, terramedia für die Anpassung des Impressums und die Erstellung Datenschutzerklärung erforderlichen Angaben zureffend und vollständig zur Verfügung zu stellen.  Eine Aktualisierung des Impressums und der Datenschutzerklärung ist kostenpflichtig und erfolgt ausschließlich auf Kundenwunsch. 

Die Schadensersatzpflicht für alle Ansprüche aus Geschäften mit terramedia beschränkt sich auf den Schadensersatz, den terramedia kraft zwingender gesetzlicher Bestimmungen einzugestehen hat. Darüberhinausgehende Schadensersatzvereinbarungen werden ausdrücklich nicht getroffen. 

Für Websites und SEO/SEA – Dienste von terramedia  wird keine konkrete Suchmaschinenplatzierung zugesagt oder garantiert.  

§ 13 Freistellungsanspruch

Der Mieter stellt terramedia und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der

Inanspruchnahme wegen einer vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Handlungen des Mieters im Zusammenhang mit der Nutzung der gemieteten Website ergeben, die der Mieter zu vertreten hat. Darüber hinaus verpflichtet sich der Mieter für diesen Fall, terramedia alle Kosten zu ersetzen, die terramedia durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

§14 Datenschutz

Alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten kann der Mieter der Datenschutzerklärung der terramedia entnehmen. Diese ist unter https://www.gastro.info/datenschutz  abrufbar.

Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach DSGVO im Umgang mit der Übermittlung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten die über die Webseite durch Kundenanfragen, Bestellungen, Reservierungen oder Buchungen generiert werden, obliegt dem Mieter, sobald diese z.B. via Email in seinen Zuständigkeitsbereich gelangt sind.

§15 Rechtswahl und Gerichtsstand 

Für alle Geschäfte zwischen terramedia und Dritten gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtstand für alle Auseinandersetzungen aus dieser Vereinbarung ist Kerpen/Rheinland, sofern der Mieter Kaufmann ist oder als solcher handelt. 

§16 Salvatorklausel 

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Auftragsbedingungen als lückenhaft erweisen.